Einspeisevergütung Solarstrom Schweiz – Wie viel Geld verdienen Sie mit einer Photovoltaikanlage?
Stellen Sie sich vor, Ihr Dach produziert nicht nur Energie für Ihren eigenen Verbrauch, sondern bringt Ihnen auch regelmäßig Geld ein.
Genau das ermöglicht eine moderne Solaranlage in der Schweiz: Überschüssiger Solarstrom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden, und die Energieversorger zahlen dafür eine Rückliefer- bzw. Einspeisevergütung.
Themen im Überblick
- Aktuelle Vergütungstarife 2025 im Überblick
- Was bedeutet Einspeisevergütung in der Schweiz?
- Rückliefertarife, Marktpreise und BFE Referenzmarktpreis
- Selbst verbrauchen oder einspeisen – was lohnt sich mehr?
- Wirtschaftlichkeit und Amortisation einer PV-Anlage
- Wie viel lässt sich wirklich mit Sonnenstrom verdienen?
- FAQ – Meist gestellte Fragen zum Thema
Aktuelle Vergütungstarife 2025 im Überblick
Im Januar 2025 hat der Bundesrat mit einer Revision des Gesetzes die Weichen gestellt: Ab 2026 müssen alle Netzbetreiber Solarstrom zu einem fairen, vom Bundesamt für Energie quartalsweise festgelegten Referenzmarktpreis vergüten.
Aktuell gelten folgende Tarife:
Die ab 2026 geltende Mindestvergütung wird quartalsweise vom BFE auf Basis des Referenzmarktpreises gemäss Art. 15 ENFV festgelegt. Die Berechnung des Referenzmarktpreises erfolgt auf Basis des sogenannten Day Ahead Preis auf dem Strommarkt.
Was bedeutet Einspeisevergütung in der Schweiz?
Die Einspeisevergütung (ehemals „Kostendeckende Einspeisevergütung/KEV“) ist eine Entschädigung, den Sie erhalten, wenn Sie überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
Seit Einführung des Energiegesetzes der Schweiz sind die Elektrizitätswerke gesetzlich verpflichtet, diesen Solarstrom zu einem fairen Vergütungstarif zu übernehmen. Die Vergütung soll Photovoltaikanlagen wirtschaftlich attraktiv machen und ist ein wichtiger Hebel für die Erreichung der Klimaziele.
Der genaue Betrag hängt von mehreren Faktoren ab – zum Beispiel vom lokalen Elektrizitätswerk, vom Kanton, von der Anlagengröße und ob Sie die Energie teilweise selbst nutzen oder komplett einspeisen.
Bundesamt für Energie (BFE): Rechtlicher Rahmen seit Juli 2023
Mit dem neuen Stromgesetz und dem stärkeren Engagement des Bundes wurden im Juli 2023 Mindestvergütungen eingeführt. Diese gelten für bestimmte Anlagengrößen und sollen die Sicherheit für Betreiber erhöhen:
Diese Werte gelten als untere Grenze. Viele Elektrizitätswerke zahlen jedoch höhere Vergütungen – vor allem, wenn Sie zusätzlich den Herkunftsnachweis (HKN) übertragen oder der Solarstrom zu bestimmten Zeiten eingespeist wird, in denen die Marktpreise hoch sind.
Die Einspeisevergütung soll Ihnen als Betreiber nicht nur die Investition erleichtern, sondern auch die laufende Nutzung Ihrer Solaranlage dauerhaft lohnenswert machen. Kombiniert mit einer optimalen Eigenverbrauchsquote, ergibt sich so ein starkes finanzielles Argument für die Solarenergie – egal ob auf dem Dach Ihres Einfamilienhauses oder der großen Gewerbehalle.
Rückliefertarife, Marktpreise und BFE Referenzmarktpreis
Die Vergütung richtet sich meist nach dem sogenannten Referenz Marktpreis – also dem Preis, zu dem Strom an der Strombörse gehandelt wird.
Einige Anbieter orientieren sich an der Höhe des Referenz Marktpreises, während andere mit Fixpreisen oder einer Kombination aus beidem arbeiten.
Wichtige Begriffe rund um den Tarif:
- Rückliefertarif: Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde
- Marktpreis: Preis an der Strombörse
- Herkunftsnachweis: Dokumentiert, dass Energie aus erneuerbaren Quellen stammt
- HKN-Bonus: Zusätzliche Vergütung je nach Anbieter
Wie viel Geld bringt Ihre PV-Anlage jährlich ein?
Selbst verbrauchen oder einspeisen – was lohnt sich mehr?
Wenn Sie möglichst viel Ihres selbst erzeugten Solarstroms direkt verbrauchen, sparen Sie mehr Geld, als Sie durch Einspeisung verdienen würden.
Warum?
Der Strompreis, den Sie beim Energieversorger zahlen, ist meist deutlich höher als die Rückliefervergütung. In vielen Regionen liegt der Strombezugspreis bei rund 20 bis 25 rp/kWh, während die Einspeisevergütung nur etwa 10 bis 13 rp/kWh beträgt.
So erhöhen Sie Ihre Eigenverbrauchsquote:
- Nutzen Sie stromintensive Geräte tagsüber (Waschmaschine, Geschirrspüler, Wärmepumpe)
- Installieren Sie einen Batteriespeicher
- Setzen Sie auf Smart Meter und Eigenverbrauchssteuerung
- Erwägen Sie den Zusammenschluss zum virtuellen Eigenverbrauch (ZEV)
Ab 2025 wird der virtuelle Zusammenschluss gesetzlich erleichtert. Damit profitieren auch Mehrfamilienhäuser und benachbarte Liegenschaften gemeinsam von Solarstrom.
Wirtschaftlichkeit und Amortisation einer PV-Anlage
Die wichtigste Frage für Hausbesitzer und Unternehmen: Rechnet sich die Investition in eine Solaranlage?
Eine Beispielrechnung:
- Ihre PV-Anlage produziert 10.000 kWh im Jahr
-
40 % davon (4.000 kWh) verbrauchen Sie selbst (Ersparnis: 4.000 kWh × 22 Rp = 880 CHF)
- 6.000 kWh speisen Sie ein, bei 10 rp/kWh = 600 CHF
- Gesamter Jahresertrag: 1.480 CHF
Bei Investitionskosten von rund 14.000 CHF beträgt die Amortisationszeit etwa 9 bis 10 Jahre – ohne Förderungsprogramme oder Preissteigerungen.
Wird der Strompreis teurer (was wahrscheinlich ist), verkürzt sich die Amortisation weiter. Nach der Amortisation produziert Ihre Anlage kostenlosen Solarstrom.
Sie können die Rentabilität Ihrer Solaranlage noch weiter maximieren, indem Sie die Einspeisevergütung mit anderen Förderungen kombinieren.
Boni für Fassadenanlagen und Höhenlagen
Photovoltaik-Fassaden mit einem Neigungswinkel ab 75 Grad erhalten künftig einen zusätzlichen Bonus. Weitere Zuschläge gibt es für Anlagen, die sich in Höhenlagen über 1’500 Metern befinden.
vZEV
Der ZEV wird durch das neue Gesetz flexibler: Ab 2026 ist auch ein virtueller ZEV (vZEV) möglich.
Dabei müssen die Stromzähler nicht mehr zwingend ausgetauscht werden – der Stromaustausch erfolgt digital. Voraussetzung bleibt, dass alle beteiligten Gebäude am gleichen Netzanschlusspunkt angeschlossen sind.
LEG: Lokale Elektrizitätsgemeinschaften
Ebenfalls neu ist die Einführung von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ab 2026. Diese ermöglichen es, selbst produzierten grünen Strom innerhalb eines Quartiers oder einer Gemeinde gezielt zu vermarkten. Die konkrete Ausgestaltung dieser Regelung steht noch aus und wird in einer separaten Verordnung geregelt.
Klare Abnahme- und Vermarktungsrechte
Verteilnetzbetreiber sind ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes verpflichtet, erneuerbaren Strom anzunehmen und zu vergüten. Gleichzeitig bleibt es Produzenten frei, ihren Strom auf anderen Wegen zu verkaufen – etwa über Direktvermarktung oder Peer-to-Peer-Plattformen.
Kostenerleichterung bei grossen PV-Anlagen
Für grosse PV-Projekte gibt es seit dem 1. Januar 2025 finanzielle Entlastung: War bisher der Eigentümer einer neuen Anlage für den Ausbau von Transformatoren oder Anschlussleitungen verantwortlich, übernimmt nun Swissgrid bis zu 50 CHF pro installiertem Kilowatt Leistung.
Photovoltaik Herkunftsnachweise (PV HKN) und Stromherkunft
Die Bedeutung der Herkunftsnachweise (HKN) für Strom aus erneuerbaren Energien wird weiter gestärkt. Für Photovoltaik gibt es HKN bereits seit 2006.
Ab 2027 wird die Stromkennzeichnung jedoch quartalsgenau: Das bedeutet, dass beispielsweise Stromverbrauch im Winter nur noch mit HKN aus der Winterproduktion belegt werden darf. Zuständig für die Ausstellung bleibt Pronovo.
Wie viel lässt sich wirklich mit Sonnenstrom verdienen?
Mit der richtigen Kombination aus Eigenverbrauch und Einspeisevergütung maximieren Sie das wirtschaftliche Potenzial Ihrer PV-Anlage und machen Ihren Beitrag zur Energiewende profitabel.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Anlage gut planen, Tarife vergleichen und Fördermöglichkeiten ausschöpfen. Die aktuelle Marktlage und politische Unterstützung machen es einfacher denn je, die Energiewende aktiv mitzugestalten.
Jetzt Ihre Einspeisevergütung berechnen und Potenzial ausschöpfen.
FAQ – Meist gestellte Fragen zum Thema
Gilt die Einspeisevergütung auch für Plug and Play Solaranlagen?
Wer zahlt die Rückliefervergütung bei Photovoltaik in der Schweiz?
Ihr regionales Elektrizitätswerk (EVU) ist gesetzlich verpflichtet, den eingespeisten Solarstrom abzunehmen und zu vergüten – meist zu einem markt- oder tarifbasierten Preis.
Welche Faktoren bestimmen die Höhe der Rückliefervergütung für Solarstrom?
Entscheidend sind Anlagengröße, Region, Zeitpunkt der Einspeisung, Marktpreise, gesetzliche Regelungen und ob ein HKN-Bonus gewährt wird.
Welche Einspeisevergütung bietet das CKW Netz?
Im CKW-Netz erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen bis 30 kW derzeit rund 6,0 Rp/kWh. Für Anlagen zwischen 30 und 150 kW liegt die Vergütung je nach Eigenverbrauchsanteil zwischen 1,2 und 5,8 Rp/kWh, bei Volleinspeisung bei 6,2 Rp/kWh. CKW orientiert sich dabei am Referenz mMarktpreis des BFE und passt die Tarife regelmässig an.
Wie kann ich meine Einnahmen aus der Einspeisevergütung steigern?
Durch einen höheren Eigenverbrauchsanteil, die Installation eines Batteriespeichers, den Einsatz von Smart Metern und die Kombination mit einem HKN-Bonus lässt sich der Gesamtertrag Ihrer Photovoltaikanlage deutlich optimieren.

Gründer und Geschäftsführer der solarmotion ag.
Seit über 14 Jahren begleitet Stefan Merz Hausbesitzer und Unternehmen auf dem Weg zu einer unabhängigen und nachhaltigen Energiezukunft. Als erfahrener Energieexperte setzt er auf individuelle Lösungen mit Fokus auf Eigenverbrauch, Wirtschaftlichkeit und technische Zuverlässigkeit.
Sein Antrieb: Die Energiewende greifbar machen – mit ehrlicher Beratung, hochwertigen Komponenten und einem starken Team. Unter seiner Leitung hat die solarmotion bereits über 1000 Projekte erfolgreich realisiert.

